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Stalking / Nachstellen
Bekommen Sie Anrufe von unbekannten Personen, zu Hause,
im Geschäft, auch zu Ruhe- und Nachtzeiten? Haben Sie in
Ihrem Briefkasten Liebesbriefe gefunden, ohne zu Wissen,
woher diese Stammen und wer der Verfasser ist? Bekommen
Sie wiederholt Postsendungen von unbekanntem Absender,
mit z.B. Geschenken oder Blumen, oder sogar Ekel
erregenden Inhalten? Werden Sie persönlich zu Hause,
unterwegs, oder am Arbeitsplatz, von einer Person
aufgesucht, diese Person eröffnet Ihnen
Liebesbekundungen bzw. beleidigt, nötigt Sie oder
verletzt Sie körperlich, stellt Ihnen nach, zu Fuß oder
mit dem Fahrzeug?
Ist
Ihnen die Person unbekannt, oder, kennen Sie die Person
bereits, vielleicht aus dem Bekanntenkreis bzw. eher
flüchtig, oder handelt es sich um Ihre/n ehemaligen
Lebenspartner/in.
In
Verbindung dieser Anzeichen, könnten Sie bereits ein
Opfer von Stalking sein, ein liebeskranker Stalker
stellt Ihnen möglicherweise nach. In dem Fall könnte man
zu Beginn eventuell noch meinen es handle sich um eine/n
“geheimen Verehrer/in“, aber sobald Sie ein beklemmendes
und unangenehmes Gefühl, oder sogar Angstgefühle
bekommen, oder Sie sich belästigt fühlen, beleidigt
wurden, oder man Sie körperlich verletzte, ist es
höchste Zeit, professionelle Hilfe einzuschalten.
Denn,
viele Stalkingfälle beginnen genau in dem Muster,
komplett oder in Teilbereichen, wie oben beschrieben.
Auslöser von Stalking, können sein, eine nicht erwiderte
Liebe, oder ein Liebeswahn beim Stalker, aber auch
zerbrochene Beziehungen zwischen Opfer und Stalker.
Bis
2007 war Stalking als Delikt nicht strafrechtlich
erfasst, also die Gesamthandlung des Täters, sondern
lediglich die Einzelhandlungen, wie Bedrohung, Nötigung,
Beleidigung, Köperverletzung und Hausfriedensbruch,
Straftatbestände mit einer Höchststrafe bis zu einem
Jahr. Seit 2002 können durch das sog. Gewaltschutzgesetz
Opfer auf dem zivilrechtlichen Weg, eine Schutzanordnung
erwirken, mit dem Resultat, dass dem Täter Kontakt und
Nähe zum Opfer untersagt wird. Leider, lassen sich die
meisten Täter in ihrem krankhaften Wahn, von dieser, bei
Verletzung, mit Strafe bedrohten Anordnung, nicht von
Ihren Stalking-Attacken, abhalten. Teilweise kommt es
dann in letzter Konsequenz zu Tötung oder Mord an dem
Stalkingopfer.
Im Jahr
2007 wurde im Strafgesetzbuch der Tatbestand
“beharrlicher Nachstellungen“ aufgenommen, damit ist
Stalking zur Straftat erklärt. Wer nun anderen Personen,
mit der Folge einer dauerhaften Einschränkung für das
Opfer, nachstellt, kann mit bis zu drei Jahren Haft und
im besonders schweren Fall, wenn die Gesundheit oder das
Leben des Opfers ist Gefahr war, oder das Stalking mit
dem Tod des Opfers endet, mit bis zu zehn Jahren Haft
bestraft werden. Bei Wiederholungsgefahr kann
Untersuchungshaft angeordnet werden, genannt
Deeskalationshaft.
Die
richtige Strategie gegen Stalker ist, von Beginn an, bei
dem kleinsten Verdacht, dass es sich um Stalking handeln
könnte, sich fachkundig beraten zu lassen, mit der
Dokumentation und Beweissicherung der entsprechend
begangenen Straftaten und sonstigen Handlungen des
Täters zu beginnen, damit das Gesetz konsequent genutzt
werden kann. Je nach Sachlage, kann dies auch mit
Observation und technischer Überwachung, in Form der
Videoüberwachung, sowie Zeugenaussagen, erfolgen. Danach
kann ein Gericht auf Antrag dem Täter z.B. verbieten,
dass der Täter die Wohnung des Opfers betritt, oder sich
in einem bestimmten Umkreis um das Opfer bzw. der
Wohnung des Opfers nicht mehr aufhalten darf. Die
Möglichkeiten nach Gewaltschutzgesetz, wie zuvor
beschrieben, bestehen weiterhin. Als unterstützendes
Mittel, noch bevor Sie uns einschalten, sollten Sie
sofort damit beginnen, ein sog. Gedächtnisprotokoll, zu
jeder einzelnen Handlung des Stalkers, und sonstig mit
dem Stalking, vermutlich oder wissentlich, in Verbindung
stehenden Vorfall, anzufertigen. Dabei notieren Sie
bitte alles schriftlich detailliert und haargenau. Falls
Zeugen vorhanden sind, benennen Sie diese in dem
Protokoll.
Eine
weitere moderne Form des Stalking ist das sog.
Cyber-Stalking, hier erhalten die Opfer unzählige
Emails, teilweise mit beleidigenden Inhalten. Oder, in
Internetforen werden Opfer, öffentlich denunziert,
beleidigende oder bedrohende Inhalte, sowie persönliche
Informationen veröffentlicht. Nicht selten landen
persönliche, manchmal manipulierte Fotos, des Opfers im
Netz, für jeden ersichtlich.
Cyber-Stalking kann neben Privatpersonen auch
Unternehmen zum Ziel haben. In den Medien ist manchmal
die Rede von dem sog. “Prominenten Stalking“, eine Form
des Stalking wie oben bereits beschrieben, das Ziel sind
Personen des öffentlichen Lebens.
In
jedem Fall von Stalking werden wir professionell für Sie
tätig, zögern Sie nicht, verlieren Sie keine Zeit, sowie
Möglichkeiten zur Beweissicherung und kontaktieren Sie
uns sofort. Wir helfen Ihnen und stehen Ihnen mit
erfahrenen Ermittlern und Rechtsanwälten zur Verfügung.
Nach
dem Auftrag erhalten Sie, als Dokumentation einen
Ermittlungsbericht, mit den Einzelheiten des
durchgeführten Auftrages. Diese schriftliche
Dokumentation unterstützen wir, soweit es möglich war,
durch Foto- und Videoaufnahmen, welche dazu dienen die
Gerichtsverwertbarkeit der schriftlichen Dokumentation
zu unterstützen. Des Weiteren stehen unsere Ermittler
zur Beweisführung, bei eventuellen Gerichtsverfahren,
nach Absprache, Ihnen und Ihren Rechtsanwälten als
Zeugen zur Verfügung.
Sie
haben die Wahl, kontaktieren Sie uns noch heute damit
wir gemeinsam die Situation bewältigen.
Wenn Sie den gewünschten Dienst nicht aufgeführt finden,
wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an uns für eine unverbindliche
Evaluation!
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